Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 14.10.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.1995 - 1 B 67.95   

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BVerwG, 29.11.1995 - 1 B 67.95 (https://dejure.org/1995,14458)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1995 - 1 B 67.95 (https://dejure.org/1995,14458)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1995 - 1 B 67.95 (https://dejure.org/1995,14458)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Lebensmittelpunkt eines Studenten am Wohnort der Eltern - Schwerpunkt der Lebensverhältnisse als Kriterium für die Annahme des ständigen Aufenthalts - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 B 67.95
    Selbst wenn dies zuträfe, würden dadurch nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfüllt (vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 B 67.95
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht in der Regel nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl z.B. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 B 67.95
    Auch insoweit wird eine klärungsbedürftige, in verallgemeinerungsfähiger Weise zu beantwortende Rechtsfrage nicht hinreichend dargetan (vgl. im übrigen Beschlüsse vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 1 B 136.85 - und vom 15. September 1993 - BVerwG 1 B 221.92 - Buchholz 130 § 22 RuStAG Nr. 1 bzw. § 26 RuStAG Nr. 3).
  • BVerwG, 07.06.1994 - 8 B 10.94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlenden Verfahrensmangels - Nichtruhen der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 B 67.95
    Die Beigeladene rügt außerdem eine Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1994 - BVerwG 8 B 10.94 -.
  • BVerwG, 15.09.1993 - 1 B 221.92

    Staatsangehörigkeit - Wehrpflichtableistung - Versagung - Zurückstellung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 B 67.95
    Auch insoweit wird eine klärungsbedürftige, in verallgemeinerungsfähiger Weise zu beantwortende Rechtsfrage nicht hinreichend dargetan (vgl. im übrigen Beschlüsse vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 1 B 136.85 - und vom 15. September 1993 - BVerwG 1 B 221.92 - Buchholz 130 § 22 RuStAG Nr. 1 bzw. § 26 RuStAG Nr. 3).
  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 90.82

    Wehrdienstleistender - Militärische Kleidungsstücke - Aufbewahrungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 B 67.95
    Die Beschwerde bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1983 (nicht: 1993) - BVerwG 6 C 90.82 - (Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 12) und führt aus, danach bleibe der Lebensmittelpunkt eines Studenten am Wohnort der Eltern, "sofern er ihn nicht erkennbar an anderer Stelle geschaffen hat".
  • BVerwG, 04.03.1997 - 1 B 57.97

    Aufgezwungene deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind

    Kann ein Minderjähriger seine Belange bereits bei Einholung einer erforderlichen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht geltend machen (§ 19 RuStAG), verkürzt die zur Wahrung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland und aus Gründen der Wehrgerechtigkeit bestehende Einschränkung des Verzichts Wehrpflichtiger auf die Staatsangehörigkeit (§ 26 Abs. 1 Satz 2, § 22 Nr. 2 RuStAG; vgl. dazu Beschlüsse vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 1 B 136.85 - und vom 15. September 1993 - BVerwG 1 B 221.92 - Buchholz 130 § 22 RuStAG Nr. 1 bzw. § 26 RuStAG Nr. 3 sowie vom 29. November 1995 - BVerwG 1 B 67.95 -) die Entscheidungsfreiheit des Mehrstaaters nicht in der vom Kläger vorgetragenen Weise.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 14.10.1998 - 1 B 67.95   

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https://dejure.org/1998,20316
OVG Berlin, 14.10.1998 - 1 B 67.95 (https://dejure.org/1998,20316)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.10.1998 - 1 B 67.95 (https://dejure.org/1998,20316)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 1 B 67.95 (https://dejure.org/1998,20316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 431
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände;

    Zu den nachträglich eintretenden Tatsachen, die zur Versagung hätten führen müssen, gehört auch der Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses (OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2019 - 4 A 2355/17.Z -, ESVGH 69, 179 ; OVG Berlin, Urteil vom 14.10.1998 - 1 B 67.95 -, NVwZ-RR 2000, 431).
  • VGH Hessen, 21.03.2019 - 4 A 2355/17

    Waffenrecht - Bedürfnisprüfung bei Sportschützen

    Zu den nachträglich eintretenden Tatsachen, die im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG zur Versagung hätten führen müssen, gehört auch der Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 1 B 67.95 -, NVwZ-RR 2000, 431; Scheffer, GewArch 2005, 278).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 2429/12

    Beeinträchtigung des Eigentums infolge eines bestandskräftigen

    Die teilweise in der Literatur vertretene Auffassung, dass Tatsachen auch dann vorlägen, wenn die Fakten eine rechtliche Bewertung im Rahmen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals erforderten (so Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 49 Rn. 60 und Gayer, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO Kommentar, 4. Aufl. 2007, Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, § 49 Rn. 44 unter Berufung auf OVG Berlin, Urteil vom 14.10.1998 - 1 B 67.95 -, NVwZ-RR 2000, 431 zum Widerruf nach § 47 Abs. 2 WaffG a.F.), steht der Rechtsauffassung des Senats nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 520/19

    Waffen- oder Munitionssachverständiger; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Zu den nachträglich eintretenden Tatsachen, die zur Versagung hätten führen müssen, gehört auch der Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2021, a.a.O. Rn. 31; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2019   - 4 A 2355/17.Z -, ESVGH 69, 179 ; OVG Berlin, Urteil vom 14.10.1998 - 1 B 67.95 -, NVwZ-RR 2000, 431).
  • BVerwG, 27.05.2015 - 3 B 5.15

    Projekt Stuttgart 21; Planfeststellungsbeschluss; bestandskräftiger

    Zutreffend verweist er darauf, dass diese Rechtsauffassung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 14. Oktober 1998 - 1 B 67.95 - (NVwZ-RR 2000, 431) zurückzuführen ist (vgl. das Zitat bei Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 49 Rn. 60 Fn. 184, sowie bei Gayer, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, § 49 Rn. 44) und keineswegs eine Änderung der rechtlichen Bewertung bei gleichbleibender Tatsachenlage im Auge hat, sondern eine geänderte Tatsachenlage, die eine neue Bewertung erfordert.
  • VG Aachen, 19.03.2008 - 6 K 1511/07

    Zulässiger Entzug der Waffenbesitzkarte bei jahrelanger Inaktivität eines

    vgl. Steindorf, Waffenrecht, 8. Auflage, § 45 Rdnr. 2 mit Hinweis auf OVG Berlin, NVwZ-RR 2000, 431 f.
  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in der Partei "Die Heimat"

    Im Übrigen konnte die Waffenbesitzkarte auch deshalb widerrufen werden, weil mit der rechtmäßigen Ungültigerklärung des Jagdscheins (s.u. Nr. 4) das Bedürfnis für eine Waffenbesitzkarte nach §§ 8, 13 WaffG entfallen ist, da zu den nachträglich eintretenden Tatsachen i.S.v. § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG auch der Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses gehört (vgl. OVG Berlin, U.v. 14.10.1998 - 1 B 67/95 - NVwZ-RR 2000, 431/432).
  • VG Aachen, 28.09.2007 - 6 K 1730/06

    Voraussetzungen des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Das Führen eines

    vgl. Steindorf, Waffenrecht, 8. Auflage, § 45 Rdnr. 2 mit Hinweis auf OVG Berlin, NVwZ-RR 2000, 431 f.
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